Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem ÖV, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Beim Abziehen von Fahrtkosten gibt es verschiedene Einzelheiten zu berücksichtigen. Denn die Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen festgelegte Vorgaben erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.